Vibrationen

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) fordert seit 2007 neben der schon lange üblichen Ermittlung von Lärm am Arbeitsplatz, eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich Vibrationen am Arbeitsplatz. Dabei wird zwischen Hand-Arm-Vibrationen und Ganzkörper-Vibrationen unterschieden.

Eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung erfordert die Ermittlung und Bewertung von Art, Ausmaß und Dauer der Exposition durch Vibrationen, z.B. anhand von Herstellerangaben oder durch Messung.

Für die Exposition gegenüber Vibrationen sind in der LärmVibrationsArbSchV Grenz- und Auslösewerte, jeweils bezogen auf eine 8-stündige Einwirkung, festgelegt.

Das Ingenieurbüro Ommen unterstützt Sie bei der Ermittlung und Bewertung von Belastungen aus der Exposition gegenüber Vibrationen.