Immissionsschutz

Im Immissionsschutz wird ausgehend vom Bundes-Immissionsschutzgesetz grundsätzlich zwischen genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen unterschieden.

Genehmigungsbedürftige Anlagen müssen europaweit dem Stand der Technik entsprechen, der in Sevilla in sog. BREF-Dokumenten festgeschrieben wird. Auch Altanlagen müssen heutzutage dem Stand der Technik angepasst werden.

Darüber hinaus sind konkrete Anforderungen insbesondere an genehmigungsbedürftige Anlagen in zahlreichen Bundes-Immissionsschutzverordnungen geregelt.

Aber auch nichtgenehmigungsbedürftige Anlagen sowie alle Tätigkeiten, welche zu einer Beeinträchtigung der Umwelt bzw. Benachteiligung von Nachbarschaft und Dritten, Pflanzen, Tieren und Kulturgütern führen können, unterliegen den Forderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetztes.

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