Umweltlärm

Schall kann in unterschiedlichster Form auf den Menschen einwirken:
Er kann angenehm und gewünscht sein (z.B. Musik / Konzertbesuch, Unterhaltung), kann störend und unerwünscht oder auch gesundheitsgefährdend und gehörschädigend sein. In letzteren Fällen sprechen wir von Lärm.

Im Arbeitsleben können Pegel ab 80 dB(A) bei werktäglich 8-stündiger Einwirkung auf Dauer zu irreversiblen Gehörschäden führen.

Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung durch Lärm

Diesen negativen Auswirkungen wird heute im Verkehrswesen, insbesondere der Planung von Verkehrsstraßen, im Wohnungsbau, als auch in Planung und Bau von Anlagen der Industrie und des Gewerbes zunehmend Rechnung getragen. Hierbei ist häufig eine fachkundige Ermittlung vorhandener Belastungen sowie die sachverständige Prognose ggf. zusätzlich auftretender Geräuschbelastungen unumgänglich.

Gutachterliche Ermittlung und Bewertung von Lärmeinwirkungen

Jedoch treten auch in bestehenden Strukturen und an bestehenden Einrichtungen Geräuschbelastungen auf, die zu Beschwerden führen. Hier ist eine sachverständige Ermittlung und Bewertung angezeigt. Insbesondere bei der  Ermittlung und Bewertung von Lärmeinwirkungen von gewerblichen und industriellen Anlagen in der Nachbarschaft steht Ihnen das Ingenieurbüro Ommen zur Verfügung.