Sicherheitstechnische Grundbetreuung

Kleinbetriebe mit nur wenigen Beschäftigten können anstelle einer Regelbetreuung eine einmalige Grundbetreuung wählen, die dann in Abhängigkeit von der Art des Betriebes in regelmäßigen Abständen bis zu 5 Jahren zu überprüfen und zu aktualisieren ist.

Hierbei ist zu beachten, dass bei relevanten Änderungen z.B. der Arbeitsstätte oder der Arbeitsverfahren unmittelbar eine bedarfsspezifische Betreuung erforderlich wird.