Abfallbeauftragter
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) fordert für bestimmte Anlagen die Bestellung eines Abfallbeauftragten durch den Anlagenbetreiber.
Der Abfallbeauftragte hat gesetzlich geregelte Aufgaben zu erfüllen und muss die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Mindestens alle 2 Jahre müssen Abfallbeauftragte an eine anerkannten Fortbildung teilnehmen. - Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen ist die Bestellung betriebsangehöriger Personen zum Abfallbeauftragten daher häufig problematisch.
Das Ingenieurbüro Ommen übernimmt die Aufgaben für Ihr Unternehmen fachkompetent als externer Abfallbeauftragter. Sie genießen in allen Fragen des anlagenbezogenen Umweltschutzes fachliche Begleitung, werden bei Änderungen im Umweltrecht frühzeitig und betriebsspezifisch auf Auswirkungen hingewiesen und können sich eines rechtssicheren Berichtswesens gewiss sein.