Genehmigungsverfahren

Genehmigungspflichtige Anlagen nach der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) unterliegen besonderen umweltrechtlichen Anforderungen. Die integrierte Vermeidung und Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen einschließlich dem Schutz und der Vorsorge gegenüber Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen hat hier eine besondere Bedeutung.

Genehmigungsbedürftig ist nicht nur die Errichtung und der Betrieb entsprechender Anlagen, sondern auch jede wesentliche Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebes der Anlage. Grundsätzlich müssen jedoch alle Änderungen, die sich auf die Umwelt auswirken, egal ob wesentlich oder unwesentlich, der Behörde zumindest angezeigt werden.

Das Ingenieurbüro Ommen unterstützt Sie in allen Fragen und Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung stehen, wie z.B.

  • Beratung / Mitwirkung bei der Anlagenplanung
  • Fachliche Begleitung aller Behördenkontakte
  • Klärung der Genehmigungsbedürftigkeit
  • Komplette fachliche Begleitung der Genehmigungsverfahren
  • Erstellung der Antragsunterlagen