Gefahrstoffe

Eine Vielzahl zum Teil schwerer Unfälle und Verletzungen beim Umgang mit Chemikalien haben chemische Entwicklungen in den zurückliegenden 40 Jahren zu einem ständigen Umdenken getrieben und ein umfangreiches, detailliertes Regelwerk mit zahlreichen allgemeinen wie auch speziellen Schutzvorkehrungen gefordert.

Nach dem heutigen Chemikalienrecht sind Hersteller und Inverkehrbringer von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen verpflichtet, die von ihren Produkten ausgehenden gefährlichen Eigenschaften zu ermitteln, die Produkte einzustufen, zu kennzeichnen und erforderliche Informationen an die Verbraucher weiterzugeben.

Aber auch wirtschaftliche Unternehmungen, die Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse einsetzen, sind verpflichtet, Ermittlungen durchzuführen und ggf. Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu treffen.

Die konkreten Pflichten und Schutzvorkehrungen sind in Deutschland insbesondere in der Gefahrstoffverordnung geregelt, die durch zahlreiche Technische Regeln (TRGS) konkretisiert wird.

Das Ingenieurbüro Ommen berät und unterstützt Sie in allen Fragen bei der Umsetzung der Gefahrstoffverordnung, der europäischen REACH-Verordnung sowie bei der betrieblichen Einführung der Merkmale des bis 2015 zu installierenden GHS (Globally Harmonized System).