Gefahrgutbeauftragte

Das Gefahrgutrecht fordert von den Beteiligten am Transport gefährlicher Güter auf öffentlichen Verkehrswegen die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten. Aufgaben und die erforderliche Qualifikation ergeben sich aus der Gefahrgutbeauftragtenverordnung.

So muss der Gefahrgutbeauftragte an bestimmten Schulungsmaßnahmen teilnehmen und eine Prüfung vor der
Industrie- und Handelskammer ablegen. Die erfolgreiche Teilnahme an einer solchen Prüfung wird wiederkehrend alle
5 Jahre gefordert.

Das Ingenieurbüro Ommen entlastet Sie von diesen Pflichten und bietet Ihnen die fachkompetente Übernahme der Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten für Ihr Unternehmen.