Immissionsschutzbeauftragter / Störfallbeauftragter

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) fordert in Verbindung mit der 5. BImSchV für bestimmte Anlagen die Bestellung eines oder mehrerer Immissionsschutzbeauftragter bzw. Störfallbeauftragter durch den Anlagenbetreiber.

Immissions- und Störfallbeauftragte haben gesetzlich geregelte Aufgaben zu erfüllen und müssen die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Mindestens alle 2 Jahre müssen Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte an einer anerkannten Fortbildung teilnehmen. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen ist die Bestellung betriebsangehöriger Personen zum Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten daher häufig problematisch.

Das Ingenieurbüro Ommen übernimmt die Aufgaben für Ihr Unternehmen fachkompetent als externer Immissionsschutz- bzw. Störfallbeauftragter. Sie genießen in allen Fragen des anlagenbezogenen Umweltschutzes fachliche Begleitung, werden bei Änderungen im Umweltrecht frühzeitig und betriebsspezifisch auf Auswirkungen hingewiesen und können sich eines rechtssicheren Berichtswesens gewiss sein.