Emissionserklärung / PRTR-Berichte
Die überwiegende Anzahl der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen ist einer Erklärungspflicht nach § 27 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der 11. BImSchV unterworfen.
Das Ingenieurbüro Ommen unterstützt Sie bei
- allen Behördenkontakten
- der Frage nach der Erklärungspflicht
- der Zusammentragung und Aufbereitung erforderlicher Daten
- der Erstellung der Emissionserklärung
- der Erstellung von PRTR-Berichten