Emissionserklärung / PRTR-Berichte

Die überwiegende Anzahl der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen ist einer Erklärungspflicht nach § 27 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der 11. BImSchV unterworfen.

Das Ingenieurbüro Ommen unterstützt Sie bei

  • allen Behördenkontakten
  • der Frage nach der Erklärungspflicht
  • der Zusammentragung und Aufbereitung erforderlicher Daten
  • der Erstellung der Emissionserklärung
  • der Erstellung von PRTR-Berichten