Gefährdungsbeurteilungen

Mit dem 1996 eingeführten Arbeitsschutzgesetz wurde eine grundsätzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gefährdungsbeurteilung festgeschrieben. Danach müssen alle Arbeiten hinsichtlich möglicher Unfall- und Gesundheitsgefährdungen untersucht und erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes ermittelt werden. In Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten müssen die Beurteilungen dokumentiert sein.

Mit der Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung wird dem Arbeitgeber gleichzeitig mehr Eigenverantwortung zugewiesen, da er in einem lediglich grob vorgegebenem Rahmen selbst entscheiden kann und muss, was unter betriebsspezifischen Gesichtspunkten als Gefährdung zu sehen ist und welche Maßnahmen getroffen werden. Seit der Einführung des Arbeitsschutzgesetzes sind dementsprechend zahlreiche Detailvorschriften, insbesondere der Unfallversicherungsträger, außer Kraft gesetzt worden.

Mehr Gestaltungsspielraum – mehr Verantwortung

Das Ingenieurbüro Ommen unterstützt Sie bei

  • der Gefährdungsermittlung
  • der fachkundigen Bewertung von Gefährdungen und Belastungen
  • der Suche nach betrieblich passenden Lösungen und praktikablen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und deren betriebliche Implementierung
  • der rechtssicheren Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen