Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen

Das Gefährdungspotential ist im Bauwesen verfahrensbedingt extrem hoch. Die Unfallstatistiken insbesondere der schweren und tödlichen Arbeitsunfälle weisen zum Teil erschreckende Zahlen auf.

Vor diesem Hintergrund wurden dem Bauherrn mit der Baustellenverordnung Pflichten zur Verbesserung des Arbeitsschutzes auf Baustellen auferlegt. So müssen insbesondere

  • Aspekte der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes ermittelt und koordiniert werden
  • Baumaßnahmen ab einer bestimmten Größe der Aufsichtsbehörde vorangekündigt werden
  • ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt und ggf. fortgeschrieben werden
  • eine Unterlage zu Sicherheitseinrichtungen bei zukünftigen Arbeiten am Bauwerk erstellt werden.

Das Ingenieurbüro Ommen  übernimmt alle Aufgaben zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen.