Beauftragtenfunktionen im betrieblichen Umweltschutz

In mehreren Vorschriften des Umweltrechts werden Unternehmen bzw. Betreiber von umweltrelevanten Anlagen verpflichtet, Beauftragte für bestimmte Themen und Aufgaben des Umweltschutzes zu bestellen (z.B. Immissionsschutz-, Abfall-, Gewässerschutz-, Störfallbeauftragte, etc.).

Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen stellt die erforderliche Qualifizierung und Freistellung von eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für diese Aufgaben eine hohe Belastung dar. Der Gesetzgeber hat daher grundsätzlich die Möglichkeit der Bestellung externer Beauftragter vorgesehen.

Das Ingenieurbüro Ommen bietet Ihnen die Übernahme aller Beauftragtenfunktionen des betrieblichen Umweltschutzes, wie z.B. des Immissionsschutz-, des Störfall-, des Abfall- oder des Gefahrgutbeauftragten.

Sie genießen eine fachkompetente Begleitung in allen Fragen des betrieblichen Umweltschutzes, werden bei Änderungen im Umweltrecht frühzeitig und betriebsspezifisch auf Auswirkungen hingewiesen und können sich eines rechtssicheren Berichtswesens gewiss sein.