Störfallbeauftragte

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) fordert in Verbindung mit der 5. BImSchV bzw. der 12. BImSchV (‚Störfallverordnung’) die Bestellung eines oder mehrerer Störfallbeauftragte für sog. Betriebsbereiche durch den Anlagenbetreiber.

Die Forderung gilt für Betriebsbereiche, in denen mit bestimmten, besonders gefährlichen Stoffen ab bestimmten Mengenschwellen umgegangen wird bzw. in denen solche Stoffe auftreten können. Die Stoffe und Mengenschwellen sind in der 12. BImSchV aufgelistet.

Analog dem Immissionsschutzbeauftragten haben Störfallbeauftragte gesetzlich geregelte Aufgaben zu erfüllen und müssen die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Mindestens alle 2 Jahre müssen Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte an einer anerkannten Fortbildung teilnehmen. - Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen ist die Bestellung betriebsangehöriger Personen zum Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten daher häufig problematisch.

Das Ingenieurbüro Ommen bietet Ihnen die fachkompetente Ausfüllung der Funktion des externen Störfallbeauftragten für Ihr Unternehmen. Sie genießen in allen Fragen des anlagenbezogenen Umweltschutzes fachliche Begleitung, werden bei Änderungen im Umweltrecht frühzeitig und betriebsspezifisch auf Auswirkungen hingewiesen und können sich eines rechtssicheren Berichtswesens gewiss sein.