Sicherheitstechnische Prüfung von Kinderspielplätzen

Gemäß Niedersächsischem Gesetz über Spielplätze ist der Spielplatzträger verpflichtet, Spielplätze so zu unterhalten, dass sie gefahrlos benutzt werden können. Anforderungen, die eine gefahrlose Benutzung gewährleisten, werden in verschiedenen sicherheitstechnischen Regeln, insbesondere den DIN-EN-Normen der Reihe 1176 beschrieben.

Nach Nr. 5.7 der DIN 18034 in Verbindung mit Nr. 6.1.4 der DIN EN 1176 Teil 1 bedürfen Spielplätze einer regelmäßigen Wartung und Kontrolle. Konkretisierend fordert die DIN EN 1176 in Teil 7 visuelle Routine-Inspektionen, operative Inspektionen und mindestens jährliche Hauptinspektionen, wobei insbesondere die Vorgaben der Gerätehersteller berücksichtigt werden sollen.

Das Ingenieurbüro Ommen bietet Ihnen die Durchführung jährlicher Hauptinspektionen und berät Sie bei der Beseitigung von Mängel, wie auch bei der Neuanlage von Spielplätzen.