Explosionsschutzdokumente

Nach der Betriebssicherheitsverordnung müssen Explosionsgefährdungen im Unternehmen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung erfasst und bewertet werden. Lässt sich die Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre nicht für alle möglichen Betriebszustände ausschließen, müssen die Gefahrenbereiche in Explosionsschutzzonen unterteilt und Maßnahmen ergriffen werden. Dazu muss ein Explosionsschutzdokument erstellt werden.

Während Explosionsschutzzonen und Maßnahmen in der Regel bereits in der Vergangenheit festgelegt waren, besteht die Verpflichtung zur Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes erst seit wenigen Jahren.

Vorteil: Mit der Erstellung des Explosionsschutzdokumentes wird der Bestand an Maßnahmen zum Explosionsschutz aktuell überprüft und ggf. im Laufe der Zeit eingetretene Defizite können ermittelt und beseitigt werden.

Das Ingenieurbüro Ommen steht Ihnen in allen Fragen zum Explosionsschutz, von der Gefährdungsbeurteilung bis zum fertigen Explosionsschutzdokument beratend und unterstützend zur Verfügung.